Der Corona-Virus verhindert nicht nur den Besuch bei den Großeltern, sondern auch die Alten- und Pflegeeinrichtungen dürfen derzeit keine Besucher empfangen. Diese Situation macht nicht nur traurig, sondern führt auch recht schnell zu Langeweile und Einsamkeit.
Deshalb steht diese Woche unter dem Motto "Wir malen Bilder und schreiben Briefe für die Bewohner des Altenheims Friedewalde".
Die fertigen Kunstwerke und lieben Worte sollen bitte in Friedewalde bei Familie Themann (Zum Rhien 1a) in den Briefkasten eingeworfen werden. Wir hoffen auf rege Beteiligung der Kinder der Grundschule Friedewalde, damit wir anderen ein Lächeln ins Gesicht zaubern können.
Liebe Eltern, es gibt Veränderungen für die Nutzung der Notbetreuung. Bitte wenden Sie sich jederzeit bei Fragen an die Schulleitung. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hier die neuste Mail vom Schulministerium NRW vom 20.03.2020:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.
Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Aktuelle Situation 19.03.2020 - Elternbrief
Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts.
Liebe Eltern,
wenig überraschend findet bis zum Ende der Ferien keine Schule statt.
Dies ist eine noch nie dagewesene Situation und wir bitten Sie hiermit schon einmal jetzt um Ihr Verständnis, dass vielleicht nicht alles so geregelt werden wird, wie Sie sich das wünschen oder auch vorstellen. Wir können Ihnen versichern, dass alle mit dieser Situation nach bestem Wissen umgehen und versuchen soviel wie möglich richtig zu machen. Das mag nicht immer gelingen.
Bitte bleiben Sie gelassen und nehmen bei dringenden Fragen und Problemen gerne per E-Mail Kontakt mit dem jeweiligen Klassenlehrer auf.
Versuchen Sie Ihr Kind bei der Erledigung der Wochenpläne bestmöglich zu unterstützen und geben Sie gerne am Ende der Woche ein kurzes Feedback über die Elternvertreter an uns weiter.
Erledigte Aufgaben sollen bitte täglich im Schulplaner aufgeschrieben werden.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über eventuelle Änderungen auf der Homepage der Grundschule.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Das Kollegium des GSV Eldagsen-Friedewalde (Teilstandort Friedewalde)
Kontaktadressen:
Frau Burkert (1/2 b): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Berghorn (1/2 c): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Herr Siller (3/4 b): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Bulmahn (3/4 c): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Frau Reese: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die neusten Infos entnehmen Sie bitte den beiden unteren Informationsseiten.
<Link zu den Schulmails des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Achtung – Achtung – Achtung – Achtung – Achtung
Ab Montag, dem 16. März 2020 ist der GSV Eldagsen – Friedewalde auf Anordnung des Landes NRW bis zum Beginn der Osterferien geschlossen.
- Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
- Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen.
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit der Situation um und versuchen Sie soziale Kontakte zu vermeiden.
Auch die Notbetreuung sollte gewissenhaft genutzt werden.
Voraussetzungen für die Notbetreuung: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.
Am Montag und Dienstag ist auch der Ganztag zu den bekannten Zeiten mit einer Notgruppe geöffnet.
Ab Mittwoch, den 18.03.2020 können nur noch Kinder in der Schule betreut werden, für die keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.
Müssen Sie diese in Anspruch nehmen, sprechen Sie bitte am Montag mit der Schulleitung.
Bei Fragen melden Sie sich gerne unter 05707 – 639 oder über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktuelle Informationen und „Wochenpläne“/“Hausaufgaben“ für Ihre Kinder finden Sie auf unserer Homepage.
Grundschulverbund Eldagsen-Friedewalde
der Stadt Petershagen mit evangelischem Hauptstandort und Gemeinschaftsstandort
- Primarstufe -
Hauptstandort Eldagsen mit Teilstandort Friedewalde
Petershagen, 13.03.2020
Liebe Eltern des GSV Eldagsen – Friedewalde,
es gibt täglich neue Informationen zum Umgang mit dem Corona – Virus.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Empfehlung ausgesprochen, zunächst bis zu den Osterferien, alle Veranstaltung „rund um die Schule“ abzusagen.
Dazu gehören u.a. Ausflüge, Feste, Sprechtage, u.a.
Aus diesem Grund findet in der nächsten Woche an beiden Standorten kein Elternsprechtag statt. Sollte es dringenden Gesprächsbedarf geben, melden Sie sich bitte beim Klassenlehrer oder schicken eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Der Ausflug der Klasse 3/4c zum Therapiehof Reimann muss leider ein weiteres Mal verschoben werden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihre Kinder von ihren Klassenlehren alle notwendigen Schulmaterialien zum Wochenende mit nach Hause bekommen.
Sollte es ggf. zu einer Schließung unserer Schule kommen, haben ihre Kinder so die Möglichkeit mit von uns zugeschickten „Wochenplänen“, inhaltlich weiter zu arbeiten.
Bitte melden Sie sich gerne für Rückfragen unter 05707-639 und informieren Sie sich regelmäßig über den weiteren Verlauf in den Medien und auf unserer Homepage.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein ruhiges und gesundes Wochenende.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Mohrhoff
Schulleitung
Corona-Virus
Sehr geehrte Eltern,
aktuelle Informationen des Ministeriums zum Corona-Virus im Schulbereich leiten wir Ihnen in Auszügen weiter:
Zitat Anfang der Schulmail vom 27.2.2020 :
- Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
Das Corona-Virus (Sars-CoV-2) führt zu einer Infektionskrankheit (Covid-19), die Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz auslösen kann. Die Anordnung derartiger Maßnahmen ist den Gesundheitsämtern vorbehalten…
- Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen
Die Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus liegt – wie ausgeführt – in der Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Das NRW-Gesundheitsministerium steht in ständigem Kontakt zur Bundesebene, zu anderen Bundesländern und orientiert sich an den Risikobewertungen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Das RKI in Berlin beobachtet und bewertet die Lage stetig und ist bundesweit die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Corona-Virus. Von dort aus werden Maßnahmen bundesweit koordiniert.
Grundsätzlich haben auch Schulleitungen im Einzelfall die Befugnis, Schülerinnen und Schüler vom Unterricht auszuschließen, wenn von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgeht (§ 54 Absatz 4 SchulG). Dies gilt nach beamten- bzw. arbeitsrechtlichen Regelungen auch für Lehrkräfte. Darüber hinaus kann im Ausnahmefall eine Schule auf Grundlage des Hausrechtes der Schulleitung (§ 59 Absatz 1 Ziffer 6 in Verbindung mit Absatz 8 SchulG) zur Abwehr erheblicher konkreter Gefahren geschlossen werden. …. Anmerkung: Das würden Sie u.a. über unsere Schul-Homepage oder per Telefonkette der Klasse erfahren.
- Fernbleiben vom Unterricht
Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Eltern sollten … die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen.
- Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen
Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.
- Informationen zum Corona-Virus, Bürgertelefon
Das RKI hat auf seiner Internetseite eine Vielzahl von Informationen für Fachleute, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit veröffentlicht. Auch die Gesundheitsministerien der Länder und des Bundes halten auf Ihren Internetseiten Informationen bereit.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Corona-Virus unter der Nummer (0211) 855 47 74 geschaltet.
- Hygienemaßnahmen
Grundsätzlich verweisen wir noch einmal auf die Informationsangebote des RKI und der Gesundheitsbehörden.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html“
Wir bauen unsere eigenen Pyramiden
In der letzten Sporteinheit haben die Klassen 1/2 jeweils im Themenbereich Akrobatik das Pyramidenbauen geübt. Hierbei haben sie sich von 2er-Pyramiden bis auf 6er-Pyramiden gesteigert. Als Abschluss gab es eine Vorführung vor den anderen Gruppen, mit den eigenen, ausgedachten Pyramiden. Hier seht ihr die Ergebnisse.